Therapeutisches Setting
Im ersten Gespräch geht es um das persönliche Kennenlernen und Ihr Anliegen.
Eine Coaching- bzw. Therapiestunde dauert in der Regel 50 Minuten. Bei Bedarf können auch gerne längere Zeiten vereinbart werden. Sitzungen im regelmäßigen Rhythmus haben sich bewährt.
Termine
Termine finden nach Vereinbarung statt. Diese können Sie per e-Mail, über das Kontaktformular oder auch telefonisch unter der angegebenen Nummer vereinbaren.
Sollte ich mich in einem Klientengespräch befinden, hinterlassen Sie mir bitte Namen und Telefonnummer, ich rufe Sie dann schnellstmöglich zurück.
Terminabsage
Ich führe eine Bestellpraxis und daher sind vereinbarte Termine in diesem Zeitraum nur für Sie reserviert.
Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich bei einer kurzfristigen Absage ein Ausfallhonorar von 50% in Rechnung stelle.
Wissenswertes
Im Gegensatz zu Coaching-Stunden sind Therapiesitzungen nach § 4 Nr. 14 UStG generell von der Umsatzsteuer befreit.
Meine Leistungen als Coach, Heilpraktikerin für Entspannungs- und Psychotherapie sind Privatleistungen, die ich direkt mit Ihnen als Selbstzahler im Anschluss der Stunde bar abrechne.
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie habe ich keine Zulassung für gesetzliche Krankenkassen und Beihilfestellen. Einige private Krankenversicherungen übernehmen mittlerweile die Kosten einer Therapie. Bitte informieren Sie sich in diesem Falle bei Ihrer Versicherung. Eine Nicht- oder Teilerstattung von einem Kostenträger berührt unsere vereinbarte Abrechnung nicht.
Ihre Vorteile als Selbstzahler sind
- Verkürzte Wartezeiten, da Sie nicht auf die Bewilligung der Kostenerstattung durch Ihre Versicherung warten müssen.
- Mehr Flexibilität bei der Terminvergabe, Sitzungsfrequenz und Dauer der Therapie. Sie entscheiden, wie viele Sitzungen Sie in Anspruch nehmen möchten.
- Schutz Ihrer Privatsphäre: Ihre therapiebezogenen Daten einschließlich Ihrer Diagnose werden nicht an Ihre Krankenversicherung übermittelt. Somit können hieraus keine eventuellen späteren Schwierigkeiten bei einer Bewerbung für den Staatsdienst (z. B. Lehrerberuf/ Polizei) oder dem Abschluss von Versicherungen (z. B. Berufsunfähigkeits- , Lebens- oder Krankenversicherungen) für Sie entstehen.
- Freie Methodenwahl: Sie sind nicht auf die von der Krankenkasse bezahlten Verfahren festgelegt.
- Sie können die Kosten für Therapie und Coaching bei der Steuererklärung als Sonderausgaben bzw. als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.